Beruflicher Wiedereinstieg
Mit dem Thema „Beruflicher Wiedereinstieg“ beschäftigen sich viele Menschen. Eine Veränderung im Leben steht an und nach einer Berufsunterbrechung werden neue Ziele anvisiert. Der Wiedereinstieg kann sich auf einen ursprünglich erlerntes Berufsbild beziehen oder aber auch auf einen Einstieg ins allgemeine Berufsleben.
Gründe für Berufsunterbrechungen
Die Gründe für Unterbrechungen im Berufsleben können sehr unterschiedlich sein. Einige wählen freiwillig und geplant eine Pause und nutzen ein Sabbatjahr, um sich zu erholen, fortzubilden und zu prüfen, ob es in ihrem Leben eventuell eine andere Berufung gibt. Auch die Erziehungszeiten sind übicherweise freiwillige Unterbrechnungen. Auch wenn die Eltern nicht immer lange berufliche Auszeiten nehmen, so sind während oder nach dem Erziehungsurlaub oft auch Wechsel in andere Berufe nötig, um familienkompatiblere Arbeitszeiten zu haben.
Unfreiwillige Pausen im Berufsleben werden ausgelöst durch Arbeitslosigkeit, eigene Krankheit oder auch durch den Eintritt einer Pflegebedürftigkeit von Angehörigen.
Beruflicher Wiedereinstieg in einen erlernten Beruf
Auch wenn der Lebenslauf keine gravierenden Lücken aufweist, kann eine längere Zeit der artfremden Beschäftigung dazu führen, dass der Wechsel in den alten Beruf, ein Beruflicher Wiedereinstieg wird. Verschiedene Entwicklungen am Arbeitsmarkt, wie der technologische Fortschritt oder veränderte Bedingungen in der Branche können die Rückkehr in ein altes Berufsbild erschweren. Permanente Fortbildung ist in einigen Branchen oberstes Gebot. Wer nicht die Möglichkeit hat, privat in Fortbildungen zu investieren, kann sich an Coachs oder Berufsberater wenden, um Informationen über geförderte Fortbildungen zu erhalten.
Berufsunterbrechungen ohne Beschäftigung
Besonders kritisch wurden Zeiten gesehen, in denen Bewerber keiner Tätigkeit nachgegangen sind. Glücklicherweise hat sich die Bewertung von Erziehungszeiten und dem Engagement für pflegebedürftige Angehörige inzwischen gewandelt. Längere Zeiten der Arbeitslosigkeit werden allerdings immer noch hinterfragt. Es ist daher gut, diese Zeiten mit Bildungsangeboten zu nutzen, um bei der Bewerbung nachweisen zu können, dass eine Arbeitslosigkeit die Planungsphase für den beruflichen Wiedereinstieg war.
Unterstützung für den Beruflichen Wiedereinstieg bekommen Bewerber bei den Arbeitsagenturen, Jobcentern und Laufbahnberatern. Oft geht der eigentlichen Beratung eine Potentialanalyse voraus, damit auch jeder seinen Einstieg in einem Bereich finden kann, der zu ihm passt und Beschäftigungsabbrüche damit reduziert werden.
Unterbrechungen der Tätigkeit in einem bestehenden Arbeitsverhältnis
Wen eine Krankheit trifft, der muss unfreiwillig oft über längere Zeit aussetzen. Auch hier ist ein beruflicher Wiedereinstig in das bestehende Arbeitsverhältnis oft nötig. Die Krankenkassen haben sich der Thematik angenommen und mit dem Hamburger Modell ein gutes Instrument geschaffen, die Belastbarkeit von länger arbeitsunfähigen Mitarbeitern zu testen und kontinuierlich zu steigern.
Dies greift in der Regel jedoch nur bei Mitarbeitern, die an ihren alten Arbeitsplatz zurück kehren können. Einige Erkrankungen schließen das jedoch aus. Dann ist der Betriebsärztliche Dienst gefragt, der erst einmal klärt, welche Arbeiten denn noch leistbar sind und in welchem Umfang. Große Unternehmen haben die Möglichkeiten, ihren Mitarbeitern adäquate Jobs zuzuweisen und schulen ihre Angestellten dafür ggf. auch.
In einigen Fällen ist jedoch die Situation beim Arbeitgeber auch der Grund für eine Erkrankung und Angestellte möchten nicht wieder zurück. Wer dann Fortbildungen benötigt, kann sich an die Rentenkasse wenden. Auch hier stehen Laufbahnberater zur Verfügung.
Fazit
Ein Beruflicher Wiedereinstieg kann problematisch sein. Es gibt jedoch gute Beratungsangebote, die in allen Fragen rum um den Beruflichen Wiedereinstieg, hilfreich zur Seite stehen. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen mit ruhender Tätigkeit, sind Arbeitsagenturen und Rentenkassen ebenfalls gute Ansprechpartner. Förderungen für Bildungsmaßnahmen, können auch Personen erhalten, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.